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Bestechung und Bestechlichkeit sowie Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme, etwa Annahme oder Gewährung von Geschenken, Einladungen zu Veranstaltungen, Preisnachlässen oder sonstigen Vorteile oder Vergünstigungen zum eigenen Vorteil.
Unberechtigte Entwendung und Aneignung von Gegenständen oder Geld, etwa Behalten überlassener Sachen, Einstecken fremder Sachen, Greifen in die Barkasse.
Täuschung zur Schädigung des Vermögens eines Anderen, eigene Bereicherung, Missbrauch der Verfügungsbefugnis oder eines Treueverhältnisses zum finanziellen Nachteil, etwa Erschwindeln von Leistungen, überhöhte Rechnungsstellung etc.
Einschleusen von Geld illegaler Herkunft in den Finanzkreislauf, etwa Bezahlung oder Darlehensgewährung mit Geld aus Gewinnen aus Drogengeschäften, Waffenhandel, etc, auch wenn Überweisungen an (scheinbar) humanitäre Organisationen erfolgen.
Verstöße gegen ordnungsgemäßes Rechnungswesen, etwa Vorgaben für Buchhaltung, Bilanzierung, Abschlussprüfung oder interne Kontrollen, der Rechnungslegung oder der Bilanzrevision, die zu unrichtigen Zahlen führen.
Datenschutzverletzungen, Rechte der betroffenen Personen nach der DSGVO und unbefugte Eingriffe in die Privatsphäre.
Verletzung von Vorschriften zum Gesundheitsschutz und der Sicherheit am Arbeitsplatz, die Gesundheitsgefährdungen und Arbeitsunfälle vermeiden sollen.
Verstöße gegen das Gebot der Gleichbehandlung und das Verbot der Zurücksetzung aufgrund Herkunft, Religion, Geschlecht, persönlicher Orientierungen etc sowie Bedrängung der Privatsphäre, auch etwa Mobbing oder Bossing.
Sexuell belegtes, von den Betroffenen nicht erwünschtes Verhalten, entwürdigende bzw. beschämende Bemerkungen und Handlungen.
Nichtbeachtung von Embargo- und Sanktionsbestimmungen oder deren Umgehung, insbesondere Missachtung von Bereitstellungsverboten und Einfriergeboten.
Risiken oder tatsächliche Verletzungen menschenrechtsbezogener Pflichten durch das wirtschaftliche Handeln im eigenen Geschäftsbereich oder durch Zulieferer in der Lieferkette einer Organisation.
Risiken oder tatsächliche Verletzung von umweltbezogenen Pflichten durch das wirtschaftliche Handeln im eigenen Geschäftsbereich oder durch Zulieferer in der Lieferkette einer Organisation. Verletzung von Vorgaben zum Umweltschutz.
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